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FAB|Vertreterversammlung 2010

Unsere diesjährigen Vertreterversammlung findet am Donnerstag, dem 22. April 2010, um 18.30 Uhr, in der Gaststätte ‚Junge Harmonie’, im TSB-Heim, statt.

 

Die Tagesordnung der diesjährigen Vertreterversammlung lautet:

Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Anwesenden durch den AR-Vorsitzenden.

 

1. Bericht über das Geschäftsjahr 2009

a) des Vorstandes (mit ergänzendem mündlichem Vortrag).
b) des Aufsichtsrates. 

 

2. Feststellung des Jahresabschlusses 2009

 

2.1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2009

 

2.2. Entlastung für das Geschäftsjahr 2009

a) des Vorstandes
b) des Aufsichtsrates.

 

3. Bericht über die gesetzliche Prüfung 2008

 

4. Beschluss über Satzungsänderung § 18 Abs. 1 (siehe Anlage)

Kündigung weiterer Anteile.

 

5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Wiederwahl bzw. Neuwahl von turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Mitgliedern: Antje Mannhardt, Hans Peter Rossen, Dr. Torsten Emmerich.

 

6. Verschiedenes

Der Bericht des Prüfungsverbandes über die gesetzliche Prüfung 2008 liegt ab dem 6. April 2010 in unseren Geschäftsräumen aus und kann dort nach vorheriger Anmeldung bei Herrn Michael Kohnagel (Tel.: 0461 90902-30) eingesehen werden.

 

FAB – Ihr Wohn-Veranstalter

Hans Peter Rossen

-Vorsitzender des Aufsichtsrates-

 

 

Anlage zu TOP 4 der Tagesordnung der Vertreterversammlung vom 22. April 2010 

Vorstand und Aufsichtsrat haben diese Satzungsänderung in ihrer gemeinsamen Sitzung am 22. Februar 2010 diskutiert. Es wird die Empfehlung ausgesprochen, diese Satzungsänderung der Vertreterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung: Einige Mitglieder bzw. Neumitglieder der Genossenschaft sind daran interessiert, Teilbeträge ihrer Geldanlagen durch Genossenschaftsanteile zu ergänzen. Grundsätzlich begrüßen wir die Stärkung unseres Eigenkapitals und die Aufstockung unseres Geschäftsguthabens, sehen jedoch in einer kurzfristigen Geldanlage nicht die dementsprechende Verwendungsmöglichkeit für unsere dauerhafte Finanzierung. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, der Vertreterversammlung diese Satzungsänderung vorzuschlagen.

 

§ 18 Abs. 1, Kündigung weiterer Anteile

Alte Fassung, bisherige Formulierung:

Das Mitglied kann die Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsanteile i. S. von § 17 Abs. 4 zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung kündigen, soweit es nicht nach einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist oder die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen Voraussetzungen für eine von dem Mitglied in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen.

 

Neue Fassung

Das Mitglied kann die Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsanteile i. S. von § 17 Abs. 4 zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung kündigen, soweit es nicht nach einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist oder die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen Voraussetzung für eine von dem Mitglied in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist.

 

Die Kündigung von mehr als 5 Geschäftsanteilen kann nur mit einer Frist von 2 Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen.

 

Flensburg, März 2010
MB/SL

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