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Fragen und Antworten|Nützliche FAQs

Häufige Fragen und Antworten auf einen Blick – rund um den FAB, unsere Wohnungen und zur Mitgliedschaft.

FAB allgemein:

  1. Ich möchte Mitglied beim FAB werden, wie geht das?
  2. Müssen die Geschäftsanteile sofort eingezahlt werden oder ist Ratenzahlung möglich?
  3. Wie werden meine Geschäftsanteile verzinst?
  4. Wie kann ich eine Wohnung beim FAB mieten?
  5. Muss ich außer den Geschäftsanteilen auch eine Kaution hinterlegen?
  6. In welchen Stadtteilen finde ich FAB-Wohnungen?
  7. Wie kann ich meine Mitgliedschaft beim FAB kündigen?

Für Mieter:

  1. Darf ich als Mieter Haustiere in meiner Wohnung halten?
  2. Ich möchte meine Wohnung modernisieren. Wie kann der FAB dabei helfen?
  3. Wenn ich innerhalb des FAB umziehen möchte – was muss ich beachten?
  1. Ich möchte Mitglied beim FAB werden, wie geht das?

    Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft bei uns interessieren. Unsere Beitrittserklärung zu unterschreiben ist die erste Voraussetzung bei uns Mitglied zu werden. Gleichzeitig müssen Sie mindestens 1 Geschäftsanteil zzgl. 50,00 € Beitrittsgeld erwerben (Beitrittsgelderlass bei Schülern, Azubis und Studenten). Ein Anteil beträgt 310,00 €. Beim Abschluss eines Mietvertrages kommen 1 oder 2 weitere Anteile hinzu. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

     



  2. Müssen die Geschäftsanteile sofort eingezahlt werden oder ist Ratenzahlung möglich?

    In Ausnahmefällen ja, jedoch müssen die Geschäftsanteile bei Abschluss eines Mietvertrages voll eingezahlt sein.



  3. Wie werden meine Geschäftsanteile verzinst?

    Zinsen gibt es bei uns nicht, bei uns heißt es Dividende. Die Gewinnausschüttung erfolgt jährlich nach unserer Vertreterversammlung. In unserer Satzung ist festgelegt, dass max. 4% jährlich an Dividende auf das eingezahlte Guthaben ausgeschüttet werden können.

     



  4. Wie kann ich eine Wohnung beim FAB mieten?

    Um eine Wohnung bei uns zu mieten, müssen Sie zunächst Mitglied werden. Wie das geht, erfahren Sie hier. Dann kann es auch schon losgehen: Schauen Sie hier auf unsere Wohnungsangebote oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sie können auch das Kontaktformular ausfüllen und wir werden uns bei Ihnen melden.



  5. Muss ich außer den Geschäftsanteilen auch eine Kaution hinterlegen?

    Nein!

     



  6. In welchen Stadtteilen finde ich FAB-Wohnungen?

    Wir vermieten Wohnungen nahezu in ganz Flensburg. Ein Übersicht bietet unsere Übersichtskarte. Unsere aktuellen Wohnungsangebote finden Sie in der Rubrik Mietangebote.

     



  7. Wie kann ich meine Mitgliedschaft beim FAB kündigen?

    Die Kündigung der Mitgliedschaft oder eine Teilkündigung einzelner Anteile ist mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Jahresende möglich. Diese muss schriftlich erfolgen. Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft, benutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.



  1. Darf ich als Mieter Haustiere in meiner Wohnung halten?

    Kleintiere wie Hamster, Wellensittiche, Zwergkaninchen oder Fische dürfen Sie jederzeit ohne Rücksprache in ihrer Wohnung halten. Möchten Sie einen Hund oder eine Katze als neues Familienmitglied mit in die Wohnung holen, bitten wir Sie, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen.Wichtig ist, dass Ihr neuer Vierbeiner andere Mieter nicht stört, belästigt oder aber gefährlich ist. Auch ist darauf zu achten, dass "Hinterlassenschaften" aufgesammelt werden. Die artgerechte Haltung jeglicher Haustiere setzen wir voraus.

     



  2. Ich möchte meine Wohnung modernisieren. Wie kann der FAB dabei helfen?

    Generell sollten Sie vor Beginn einer Maßnahme wie z. B. einer Küchen- oder Badmodernisierung mit uns sprechen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zu Seite, wenn es darum geht die Kosten (FAB-Beteiligung / eigene Finanzierung) zu planen, zuverlässige Handwerker zu finden und den Ablauf zu koordinieren.

     



  3. Wenn ich innerhalb des FAB umziehen möchte – was muss ich beachten?

    Das Wichtigste, was beachtet werden muss, ist, dass Sie auch innerhalb der Genossenschaft eine Kündigungsfrist für ihre Wohnung von 3 Monaten haben und diese eingehalten werden muss. Wenn Sie innerhalb unseres Wohnungsbestandes umziehen möchten, erkundigen Sie sich, ob der Erwerb weiterer Anteile erforderlich ist.

     



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