Es klingt sehr verlockend! Montage der eigenen Fotovoltaikanlage auf dem Balkon und schon kann Strom für den Eigenverbrauch produziert werden. Dazu wird Energie eingespart und die Umwelt entlastet. Leider ist es nicht so einfach. Wir, der FAB, müssen für die Montage in jedem Fall die Zustimmung erteilen.

Wieso ist das so?

Eine PV-Anlage wiegt bis zu 50 Kilogramm. Daher muss vor Montage die statische Gegebenheit geprüft werden. Die PV-Anlage darf auch nicht an der Fassade befestigt werden. Die Fassade darf nicht beschädigt werden.

Weiterhin muss der Mieter auf eigene Kosten die technische Voraussetzung für den Betrieb schaffen, im Einzelnen:

  • Ein Fachmann muss den Stromkreis prüfen und eine Einspeisesteckdose installieren.
  • Es darf nur ein mit CE-Kennzeichen geprüftes Modul installiert werden.
  • Die Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Wir erhalten von Ihnen den Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für die PV-Anlage.
  • Es besteht eine Rückbauverpflichtung nach Auszug.
  • Nach der Montage der PV-Anlage muss uns eine Fotodokumentation zur Verfügung gestellt werden.

Das Thema ist leider nicht so einfach, wie die Werbung es uns weismachen möchte. Wenn Sie mit dem Gedanken an eine PV-Anlage spielen, dann sprechen Sie unsere Technik an. Bevor es dann an die Montage geht, setzen wir gemeinsam eine schriftliche Vereinbarung auf.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Mit dem „Stecker-Solar-Simulator“ der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin können Sie ermitteln, wie viel Strom und Geld Sie einsparen können. Den Rechner und viele weitere Informationen finden Sie unter solar.htw-berlin.de

Finn Witt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, rät:

Vor Installation einer solchen Anlage empfiehlt sich der Dialog mit dem Vermieter, um eine für beide Seiten rechts­sichere Vereinbarung zu treffen.

Die Installation einer Solaranlage oder eines sogenannten Balkonkraftwerks bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Anderenfalls liegt ein Fall der vertragswidrigen Nutzung der Mietsache vor und der Mieter kann zum Rückbau verpflichtet werden.

Hintergrund ist hierbei, dass bereits bei der Installation einer solchen Anlage eine bauliche Veränderung mit einem Substanzeingriff vorliegt, weil der gewonnene Strom über eine Verbindung mit dem vorhandenen Stromnetz eingespeist wird.

Eine fachmännische Installation zur Vermeidung von Gefahren, die baurechtliche Zulässigkeit, die leichte Zurückbaubarkeit und die fehlende optische Störung sind unerlässliche Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung durch den Vermieter. Darüber hinaus muss die Absicherung gegen etwaige (Brand- und sonstige) Gefahren gegeben sein, z. B. durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Anlage.

Tragen Sie als Mieter sich also mit dem Gedanken, eine solche Anlage für sich zu nutzen, sollten Sie in jedem Fall zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

Unsere besten Seiten
03/2023 Jetzt Umschau lesen!