Beim Abschluss des Mietvertrages noch unterschrieben, gerät eines im Alltag leider viel zu schnell in Vergessenheit: Alle Mieter sind verpflichtet, für Reinlichkeit und Sicherheit im Eingangsbereich, im Treppenhaus sowie in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen zu sorgen.

Für ein herzliches Willkommen

Der erste Eindruck, den man von einem Haus gewinnt, ist sein Eingangsbereich. Dieser sollte daher sauber gehalten werden: durch das Reinigen von Hauseingangstür und Briefkasten – außen wie innen – und das Entfernen von Blättern und Spinnenweben.

Einer für alle, alle für einen

Die turnusmäßige Reinigung von Dach- und Trockenböden, Gemeinschaftskellern und Kellergängen hat jeder Mieter regelmäßig, im Wechsel mit den anderen Bewohnern des Hauses, durchzuführen. Bitte dabei nicht Fenster, Türen und ggf. die Kelleraußentür sowie das Fegen der Kellerniedergänge vergessen! Für die Sauberkeit seiner Wohnungstür ist hingegen jeder selbst zuständig.

Gesparte Arbeit, geteilte Kosten

Beauftragt der FAB eine Firma mit den Reinigungsarbeiten, werden die Aufwendungen dafür auf die Betriebskosten umgelegt. Das Fegen der Kellerniedergänge ist jedoch nach wie vor Mietersache. Ihre Nachbarn und Sie sind sich einig, dass eine Fremdfirma beauftragt werden soll? Dann senden Sie uns einfach ein von allen Parteien unterzeichnetes Schreiben, damit wir uns um alles Weitere kümmern können. Pro Wohnung bedeutet dies ca. 12,50 Euro höhere Betriebskosten pro Monat.

Flucht- und Rettungswege freihalten!

Blumen, Schuhe, Schuhregale/-schränke und andere Gegenstände können im Ernstfall Feuer fangen, den Fluchtweg versperren oder zur Stolperfalle werden – und somit lebensrettende Minuten kosten!

Nutzen Sie daher bitte den Keller oder Dachboden als Stauraum bzw. den Fahrradkeller für Ihren Drahtesel.

Ansprechpartnerin
Ramona Kutzera
Telefon 0461 90902-25
E-Mail ramona.kutzera(at)fab.sh

Unsere besten Seiten
03/2023 Jetzt Umschau lesen!