Mit dem 6. Juni ist deutschlandweit der „24-Stunden-Lieferantenwechsel Strom“ in Kraft getreten. Seither können Kunden innerhalb nur eines Werktages ihren Stromanbieter wechseln und profitieren von der gesteigerten Flexibilität des beschleunigten Prozesses. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die den Wettbewerb zwischen Anbietern fördern und so den Energiemarkt verbraucherfreundlicher machen soll. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über alle relevanten Neuerungen, die mit der Umsetzung der Richtlinie einhergehen.

Keine rückwirkenden Meldungen

Lieferbeginn und -ende eines Stromvertrags können ab sofort nur noch in der Zukunft liegen und nicht mehr nachträglich beantragt werden.

Mitteilungsfrist bei Umzügen 

Damit die Anbieter genügend Zeit für die Bearbeitung haben, sollten Sie die 14-tägige Mitteilungsfrist vor Ihrem Umzug einhalten.

MaLo-ID 

Statt der Nummer Ihres Stromzählers wird beim Anmelde­prozess sämtlicher Lieferanten ab sofort ihre sogenannte Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) abgefragt. Dabei handelt es sich um eine elfstellige Nummer, die Sie auf Ihrer Abrechnung oder im Kundenportal finden können.

Gas, Wasser und Fernwärme

Für diese Kostenpositionen gelten diese neuen Regelungen bis auf Weiteres erst mal nicht.

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