Seit einigen Jahren gibt es aufgrund gesetzlicher Vorgaben in unserem Unternehmen die Stelle der Verkehrssicherheit. Ramona Kutzera, unsere „Sicherheitsfrau“, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit diesem Thema. Sie ist viel in unserem Wohnungsbestand unterwegs. Sie schaut in Keller, Waschküchen und Dachböden, geht offenen Auges durch das Treppenhaus und durch die Außenanlagen. Und sie sieht viel, was nicht sein sollte.

Der Gesetzgeber hat diese Auflagen gemacht, um Mieter und Bewohner zu schützen. So haben wir, als Vermieter, die Aufgabe, im Rahmen der Verkehrssicherheit Missstände – insbesondere zum vorbeugenden Brandschutz – festzustellen und entsprechend zu handeln. (Hier verweisen wir auf unseren Artikel in der vorletzten FAB-Umschau mit dem Thema: Das Treppenhaus ist kein Abstellplatz!)

Aufforderungen und Hinweise, die im Zuge dessen an unsere Bewohner ergehen, sind somit nicht als persönlicher Angriff zu sehen, sondern wichtig für die Sicherheit unserer Bewohner.

Im besten Genossenschaftssinn sollten wir alle an einem Strang ziehen – auch in Ihrem eigenen Interesse und dem Ihrer Nachbarn.

Haben Sie auch eine „Leiche“ im Keller?

Man soll es kaum glauben, wie viele alte Fahrräder in den Kellern unseres Wohnungsbestandes vergammeln und einstauben! In einigen Kellern geht das auch schon zulasten neuer Fahrräder, die dann nur noch beengt in den Keller gequetscht werden können. 

Fahrradkeller oder andere Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhaus, Dachböden oder unter der Treppe) sind keine Abstellräume für alte und kaputte Fahrräder oder gar ausgediente Fahrradleichen! (Das Gleiche gilt natürlich auch für Fahrradunterstände.)

Haben Sie vielleicht auch noch so eine alte Chaise irgendwo im Haus rumstehen und es mittlerweile vergessen? Das kann passieren. Aber dann seien Sie bitte so ehrlich und sorgen Sie jetzt dafür, dass das Rad entsorgt wird.

Sie können das bequem über das TBZ (Sperrmüll) erledigen. Für Bewohner ist es kostenfrei, wenn wir es veranlassen, ist es kostenpflichtig und wird dann auf alle umgelegt. Das muss nicht sein.

Sperrmüll können Sie auch online anmelden unter: www.tbz-flensburg.de (Abfallwirtschaft/Formulare & Flyer) oder sich beim TBZ – Technisches Betriebszentrum, Tel.: 851000 oder bei den Flensburger Recyclinghöfen eine entsprechende Karte holen.

Unsere besten Seiten
03/2023 Jetzt Umschau lesen!