Wie Sie sicher bereits aus der Presse und den ­Medien erfahren haben, steht zum 1. Juli 2024 eine ­gesetzliche ­Änderung in der ­Kabelfernsehversorgung bevor. Aufgrund der Modifikation des Telekommunikationsgesetzes dürfen wir ab diesem Zeitpunkt die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die ­Betriebskosten abrechnen. Jeder Mieter muss gemäß dieser Regelung ­einen individuellen Vertrag für die ­Kabelfernsehversorgung abschließen, um weiterhin Kabelfernsehen empfangen zu können. Um Ihnen diese Umstellung so einfach wie möglich zu ­gestalten, bieten wir Ihnen zwei Alternativen an:

Option 1: Fortführung des Kabelfernsehens

Ab dem 1. Juli 2024 reduzieren wir Ihre Betriebskostenvorauszahlung um 10,00 Euro. Wenn Sie jedoch weiterhin Kabel­fernsehen wie bisher empfangen möchten, schließen wir mit Ihnen einen separaten Vertrag ab. Der Betrag von 10,00 Euro brutto pro Monat wird zusammen mit Ihrer Miete in Rechnung gestellt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern – die Umstellung erfolgt automatisch durch uns. Eine Kündigung der ­Kabelfernsehversorgung ist jeweils zum Monatsende möglich. Wenn Sie von dieser ­Regelung Gebrauch machen möchten, müssen Sie nichts weiter tun. Wir passen die Verträge entsprechend an. ­Weitere Vorteile: Sie müssen am Umstellungstag nicht ­zu Hause sein, es sind keine neuen Empfangsgeräte ­erforderlich, und ein Sendersuchlauf ist ebenfalls nicht notwendig.

Der Vertrag läuft automatisch bis zum 31. Juli 2025 und endet dann automatisch.

Option 2: Verzicht auf Kabelfernsehen

Sollten Sie ab dem 1. Juli 2024 auf den Kabelanschluss verzichten wollen, genügt eine formlose Mitteilung an uns (sofern dies noch nicht geschehen ist). Wir reduzieren dann Ihre Betriebskostenvorauszahlung ab Juli 2024 um monatlich 10,00 Euro.

Doch wie geht es ab dem 1. August 2025 weiter?

Ab diesem Zeitpunkt sind ein Kabelfernsehempfang sowie ein Internet- und Telefonanschluss über die Firma net.services GmbH & Co. KG technisch nicht mehr ­möglich. Wir haben nach einer umfangreichen ­Ausschreibung mit Vodafone Sonderkonditionen für die Kabel-TV-Versorgung vereinbart. Im kommenden Jahr wird das Telekommunikationsunternehmen direkt mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihren individuellen Bedarf abzustimmen.

Glasfaser für alle

Ein weiterer wichtiger Schritt ist der ­Glasfaseranschluss für alle FAB-Wohnungen. In den Verhandlungen mit ­Vodafone haben wir vereinbart, dass all unsere rund 2.500 Mietobjekte bis zum 31. Juli 2031 einen ­Glasfaseranschluss erhalten. Die dafür erforderlichen Baumaßnahmen sind äußerst aufwendig und komplex, und in deren Rahmen werden die beauftragten Firmen auch in die einzelnen Wohnungen kommen müssen. Sobald die Arbeiten in Ihrer Wohnanlage anstehen, werden wir Sie selbstverständlich gesondert informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir derzeit noch keine konkreten Anschlusstermine nennen können.

Sie haben die Wahl

Parallel zum Ausbau des Glasfasernetzes bleibt das schnelle Koaxialkabelnetz in Ihrer Wohnung bestehen. Über dieses Netz kann die Firma Vodafone schon ab dem 1. August 2025 Internet-Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit zur Verfügung stellen. Wenn Ihre Wohnung an das Glasfasernetz angeschlossen ist, müssen Sie nicht zu einem anderen Glasfaseranbieter wechseln. Sie können den bisherigen Anschluss problemlos weiter nutzen.

Vorsicht vor Haustürgeschäften

Bereits heute versuchen einige Anbieter, unseren ­Mietern eigene Glasfaseranschlüsse zu verkaufen. Lassen Sie sich nicht zu voreiligen Vertragsabschlüssen überreden. Drittanbieter erhalten keinen Zugang zu den Häusern des FAB, um dort ihre eigene Infrastruktur zu ­installieren. ­Zusammen mit unseren Partnern sorgen wir dafür, dass alle Wohnungen einen Glasfaseranschluss erhalten. Nur durch dieses Verfahren können wir vermeiden, dass in ­Fluren, Schächten und an der Fassade einzelne Kabel ­verlegt werden, die den koordinierten Ausbau zukünftig stören könnten. Wir bitten schon jetzt um Ihr ­Verständnis.

Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an uns.

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