Im Laufe der Hausverwaltung eines Objekt kann es durchaus vorkommen, dass neben den normalen kleineren Reparaturarbeiten, die aus der Instandhaltungsrücklage gedeckt werden, auch größere Maßnahmen, wie hier z. B. der Anbau von Balkonverglasungen bezahlt werden müssen.

Plant die Eigentümergemeinschaft eine größere Instandsetzungsmaßnahme, so haben bereits vorbereitende Gespräche – oft in Zusammenarbeit mit unserer technischen Abteilung – stattgefunden und es liegen erste Kostenschätzungen vor.

Beschließt daraufhin dann die Wohnungseigentümergemeinschaft eine umfassende Instandhaltungsmaßnahme, so sind diese Kosten oftmals nicht ausschließlich aus der Rücklage zu decken. In so einem Fall muss für die Finanzierung von jedem Eigentümer eine Sonderumlage gezahlt werden. Erst nach Sicherstellung der Finanzierung können wir – als Verwalter – den Auftrag für die Arbeiten erteilen.

Das ist nur einer der Gründe, weshalb es Sinn macht, größere Maßnahmen längerfristig zu planen, und auch um selbst Zeit für die Bereitstellung des Eigenanteils zu haben. Daraus resultiert, dass eine gewisse eigenverantwortliche finanzielle Vorsorge für die Finanzierung von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten wichtig ist.

Ein Teil des Wohnungseigentums ist die Wohnung selbst, die werterhaltend regelmäßig renoviert werden sollte. Ein weiterer Teil ist sozusagen die Hülle (z. B. Fassade, Dach, Balkone) und die Außenanlage – beides Gemeinschaftseigentum. Diese in Schuss zu halten bedeutet auch eine Wertstabilität für die Immobilie. Diese Kosten werden auf sämtliche Eigentümer umgelegt.

Wir möchten Sie mit diesem Artikel gern ein bisschen sensibilisieren, denn der Wohnungsbestand vieler Eigentümergemeinschaften ist inzwischen in die Jahre gekommen und bedarf einiger Modernisierungen – wie oben ausgeführt. Dazu muss zum Teil auch viel Geld in die Hand genommen werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei der Umsetzung – zum Wohle und zur Werterhaltung Ihrer Immobilie.

Denken Sie bitte auch an die Zukunft Ihrer Gebäude und planen Sie dies in Ihren Überlegungen mit ein.

Ihre

FAB-Hausverwaltung

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